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Machen wir Berlin bis 2030 klimaneutral – beim Volksentscheid am 26.03.2023!

+++ Für aktuelle Informationen zum Volksentscheid bitte www.berlin2030.org besuchen +++

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Warum machen wir den Volksentscheid „Berlin 2030 klimaneutral? Der Berliner Senat hat sich das Ziel gesetzt, die Stadt bis 2045 weitgehend klimaneutral zu gestalten (d.h. eine 95%-Reduktion der CO2-Emissionen gegenüber 1990). Damit knüpft die Landesregierung an die Ziele des Pariser Abkommens an und möchte den nötigen Beitrag zur Begrenzung der Erderhitzung auf 1,5°C im Vergleich zu vorindustriellen Zeiten leisten. Sie geht dabei jedoch von einem beliebig definierten Reduktionsziel aus.

Um eine Begrenzung auf 1,5°C zu erreichen, so belegen alle seriösen Berichte und Simulationen, muss jedoch das „faire“, also auf die Bevölkerung bezogene Restemissionsbudget herangezogen werden – und da bleiben uns nur noch wenige Jahre um auf (fast) Netto Null runterzufahren. Denn werden zu viele Kipppunkte im Klimasystem überschritten gibt es kein zurück mehr, dann können katastrophale Folgen für die Menschheit und ganze Ökosysteme nicht mehr abgewendet werden.

Dazu kommt die historische Gerechtigkeitsdimension: Unser Wohlstand basiert u.a. darauf, dass wir in der Vergangenheit bereits deutlich mehr Treibhausgase in die Luft geblasen haben als Entwicklungs- und Schwellenländer – dementsprechend sollten wir nun schneller reduzieren als diese.

Klimaneustart Berlin will daher mit einem Volksentscheid bewirken, dass wir unserer Verantwortung endlich gerecht werden, d.h Klimaneutralität bis 2030! Das Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz (EWG Bln) ist der gesetzliche Handlungsrahmen zu diesem Vorhaben, weshalb unsere Initiative auf dieses Gesetz abzielt. Unsere wichtigsten Forderungen im Überblick:

Wir fordern mit dem Volksbegehren "Berlin 2030 klimaneutral":

Klimaziele anpassen

Reduktion der CO2-Emissionen bis 2025 um 70% und bis 2030 um 95% gegenüber 1990.

Berücksichtigung aller Treibhausgase

Einbeziehung weiterer Klimagase sobald die Datengrundlage dafür vorhanden ist.

Verpflichtungen statt Ziele

Umformulierung des Gesetzestextes, damit aus unverbindlichen Zielen Verpflichtungen werden. Dadurch sollen Lücken zum politischen Nichthandeln geschlossen und Sanktionsmechanismen bei Nichteinhaltung eingeführt werden.

Sozial ausgleichen

Da die Klimakrise bereits bestehende soziale Ungerechtigkeiten verschärft, muss die Verschärfung der Klimaverpflichtungen mit einem sozial gerechten Ausgleich einhergehen.

Reduktion vor Kompensation

Insofern keine weiteren Reduktionen möglich sind, müssen die verbleibenden 5% Emissionen über seriöse und nachhaltige Mechanismen kompensiert werden.

Aktuelles zu Berlin 2030 klimaneutral

Änderungsantrag

Unsere Gesetzesänderungen am EWG Bln

Begründung

Warum wir diese Gesetzesänderung fordern

FAQ

Fragen und Antworten zu unserem Volksbegehren

Spenden

Unterstütze unsere Kampagne mit einer Spende für Materialkosten und Infrastruktur.

Unser KlimaStadtplan zeigt auf, mit welchen Maßnahmen wir Berlin klimaneutral gestalten können.
Download (pdf)