welche der guten beiden Neuigkeiten sollen wir zuerst verkünden?!
Ein ganzes Jahr haben wir auf diesen Moment hingearbeitet, uns mit Bündnispartner:innen ausgetauscht, Expert:innen befragt und Jurist:innen konsultiert. Nun wird es ganz bald offiziell und wir teasern euch schon einmal an.
Wir starten endlich das geplante Mega-Projekt – ein Volksbegehren für ein klimaneutrales Berlin bis spätestens 2030!
Wie zur Bestärkung bekamen unsere Vertrauenspersonen zeitgleich die Einladung in den Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz des Berliner Abgeordnetenhauses. Am 18. März werden Gülçan Nitsch, Cornelia Auer, Patrizia Nanz, Felix Nasser und Miguel Góngora unsere Forderung zur Einberufung eines Klima-Bürger:innenrates vortragen. Wir hoffen, dass der Senat den Rat noch in dieser Legislaturperiode einberufen wird.
Beides passt zusammen wie Topf auf Deckel oder … wie Zukunft zu Klimagerechtigkeit!
Während wir im Januar mit einer Laser-Aktion Licht ins Dunkel vorm Roten Rathaus gebracht haben, ging es auch für uns selbst um die Frage, wie es im Super-Klimawahljahr 2021 weitergehen muss.
Wir halten uns an die Wissenschaft, und die sagt: Spätestens 2030 ist unser relatives CO2-Kontingent – also die Menge an Treibhausgasen, die wir noch verbrauchen dürfen – erschöpft.
Die Vision 2030 ist alternativlos! „Geht nicht“ gibt´s nicht …
Wir sind überzeugt, dass genau hier ein Klima-Bürger:innenrat unterstützende Arbeit leisten wird!
Hauptbedingung für den Erfolg von BERLIN 2030 wird nämlich sein, dass alle mitmachen: Es braucht eine sozial-gerechte Umverteilung, klare Gesetze, Geld am richtigen Ort, neue Berufsbilder und … informierte und überzeugte Berliner:innen, die zusammenhalten und anpacken.
Und warum nun ein Volksbegehren?
Am 12. Dezember 2015 haben in Paris 195 Staaten vereinbart, die globale Erwärmung möglichst auf 1,5 °C zu begrenzen. Der Senat der Stadt Berlin hat am 05. April 2016 das Energiewende-Gesetz als Beitrag zu den internationalen, europäischen und nationalen Bemühungen um Klimaschutz beschlossen.
Das Gesetz verfolgt die Absicht einer Minderung des Treibhausgasausstoßes1 von mindestens 85% bis 2050, mit den Zwischenschritten 60% bis zum Jahr 2030 in Bezug zum Basisjahr 1990.
Im Januar 2020 hat die Stadt Berlin die Klimanotlage ausgerufen. Der Berliner Senat hat sich erneut zu dem Ziel des Pariser Übereinkommens bekannt, die Erderhitzung auf möglichst 1,5 Grad Celsius gegenüber vorindustriellen Werten zu begrenzen, und sieht die Eindämmung der Klimakrise und ihrer Folgen als Aufgabe von höchster Priorität an:
„Der Senat bekräftigt das Ziel des Landes Berlin, schnellstmöglich klimaneutral zu werden, und wird im Lichte des Pariser Übereinkommens seine Arbeit danach ausrichten, noch vor 2050 die klimaschädlichen CO2-Emissionen Berlins über die bisherige Zielsetzung von 85 % (gegenüber dem Vergleichsjahr 1990) hinaus zu reduzieren”2
Das Energiewende-Gesetz widerspricht jedoch bisher dem Vorhaben, die Ziele des Pariser Übereinkommens einzuhalten. Für die Erreichung der Klimaschutzziele ist eine verbindliche Verpflichtung zur Berliner Klimaneutralität bis spätestens 2030 notwendig.
Für die verbleibenden Emissionen bis Netto-Null ist ein verbindlicher Maßnahmenplan mit konkreten Zielen und Meilensteinen notwendig, damit Bürger*innen, Verwaltung und Wirtschaft Planungssicherheit erhalten.
Sobald das Abgeordnetenhaus unsere Forderung für das Klima-Volksbegehren BERLIN 2030 überprüft hat, beginnen wir mit dem Sammeln! Am liebsten natürlich ohne Corona-Bedingungen … aber wir sind auch darin geübt.