Argumentation gegen Zusammenlegung der Wahltermine nicht nachvollziehbar
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus – nur gilt das scheinbar nicht für die SPD-geführte Innenverwaltung. Obwohl Volksentscheide und Wahlen verfassungsrechtlich gleichrangig sind, wird der Klima-Volksentscheid nicht gleichzeitig zur Wahlwiederholung vorbereitet. Innensenatorin Iris Spranger hat laut dpa-Meldung lediglich Papier und Druck für die Wahlwiederholung beauftragt. Dagegen seien Vorbereitungen für den Volksentscheid nach Sprangers Aussage erst ab Dezember möglich. Warum, bleibt unklar.
“Wir prüfen derzeit, ob wir rechtliche Schritte einleiten”, sagt Jessamine Davis, Sprecherin des Volksentscheids. Dazu Verwaltungsrechtler Peter Kremer: „Mit der Neufassung von Artikel 62 der Verfassung von Berlin sollte gerade erreicht werden, dass Wahlen und Abstimmungen über Volksentscheide zusammengelegt werden. Das Ziel des Verfassungsgesetzgebers war eine höhere Beteiligung an Volksentscheiden. Wahlen und Volksentscheide haben den gleichen Verfassungsrang. Die Verfassung verlangt also vom Senat, alles zu tun, damit die Abstimmungen am selben Tag stattfinden. Bisher sammelt die Innenverwaltung aber nur Gegenargumente.“
„Der Landeswahlleiter will keinen Volksentscheid am 12. Februar, er kann aber offenbar auch keinen separaten Abstimmungstermin innerhalb der nächsten vier Monate sicherstellen. Die Bezirksämter signalisieren, dass sie keine Ressourcen haben. Man kann nicht eine Option aufgrund der Fristen ablehnen und gleichzeitig keine fristgerechte Alternative bieten”, sagt Davis.
Ein getrennter Abstimmungstermin bedeutet Mehrkosten von mindestens vier Millionen Euro, eine geringere Wahlbeteiligung und erheblichen organisatorischen Mehraufwand in der Innenverwaltung und den Bezirksämtern. Es ist außerdem fraglich, ob überhaupt ausreichend Wahlhelfende für zwei getrennte Termine innerhalb weniger Wochen gefunden werden.
Erste Bezirke halten einen zweiten Wahlgang in kürzester Zeit für logistisch nicht umsetzbar. So fordert Bezirksbürgermeister Gordon Lemm (SPD), den Volksentscheid mit der Wiederholung der Bundestagswahl zu koppeln. Diese Möglichkeit ist jedoch ein Trugschluss. “Eine Zusammenlegung mit der Bundestagswahl ist innerhalb der Fristen äußerst unwahrscheinlich und würde auch nur einzelne Wahlkreise betreffen. Die Berliner Wahlberechtigten müssen ein drittes Mal an die Urne, wenn der Volksentscheid einen separaten Termin bekommt. Das wird die Verwaltung dann nicht nur die nächsten Wochen, sondern das ganze Jahr stark beanspruchen“, so Dr. Michael Efler vom Verein BürgerBegehren Klimaschutz.