Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und Klimaneustart Berlin begrüßen den am 22. Mai 2020 von der EU-Kommission vorgelegten Entwurf für eine neue Biodiversitätsstrategie bis 2030, sehen aber auch erheblichen Nachbesserungsbedarf. Zum internationalen Tag der Biologischen Vielfalt am 22. Mai ist die neue Strategie ein wichtiger Schritt für mehr Arten- und Ökosystemvielfalt. Und die ist gerade in Brandenburg auch stark bedroht.
„Die neue EU-Biodiversitätsstrategie greift wichtige umweltpolitische Forderungen auf. Wir brauchen allerdings nicht nur eine pauschale Reduzierung der Pestizidmenge, sondern ein Verbot der gefährlichsten Pestizide, die Bienen und andere Bestäuber bedrohen. Die Vorschläge der Kommission zur weiteren Reduzierung der Stickstoffmenge begrüßen wir. Sie müssen in das deutsche Düngerecht aufgenommen werden. Die EU-Kommission hebt zudem die Umsetzung der Gemeinsamen Fischereipolitik hervor – den warmen Worten muss sie mit der Festlegung nachhaltiger Fangquoten in diesem Jahr Taten folgen lassen. Es ist nun Aufgabe der Bundesregierung, im Zuge ihrer EU-Ratspräsidentschaft im kommenden Halbjahr, die neue EU-Strategie als wichtigen Bestandteil des Green Deal auf einen erfolgreichen Weg zu bringen. Außerdem muss die Bundesregierung die Ziele der EU mit einem Aktionsplan in der bewährten Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt bis 2021 ergänzen. Die Sicherung der biologischen Vielfalt ist eine unverzichtbare Lebensgrundlage für eine zukunftsfähige Gesellschaft auf nationaler, europäischer und globaler Ebene. Hier muss sich Deutschland ein Beispiel an den Forderungen des französischen Staatspräsidenten Macron nehmen”, sagt Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner.
Hauptelemente der Strategie sind die bessere Umsetzung der EU-Umweltgesetzgebung. Der gesamtgesellschaftliche Ansatz adressiert Herausforderungen für die globale biologische Vielfalt über 2020 hinaus. In den nächsten Jahren soll ein EU-weites Netzwerk von Schutzgebieten entstehen. Die EU-Kommission möchte mindestens 30 Prozent der EU-Landfläche und 30 Prozent der EU-Meeresfläche rechtlich schützen. Mit Einrichtung der zu identifizierenden ökologischen Korridore soll ein transeuropäisches Netzwerk der Natur entstehen. Diese Korridore sollen entweder in geschützten Bereichen enthalten sein oder diese verbinden. Alle Schutzgebiete sollen effektiv verwaltet und überwacht werden und klare Schutzziele und Maßnahmen erhalten. Außerdem plant die EU-Kommission einen Plan zur Wiederherstellung von Ökosystemen jeweils zu Land und in den Meeren. 2021 will sie darin verbindliche Ziele für die Wiederherstellung gesunder und widerstandsfähiger Ökosysteme vorlegen, einschließlich der kohlenstoffreichen.
„Ganz besonders begrüßen wir den sogenannten ‚Plan zur Wiederherstellung der Natur’. Dieser wird in der kommenden UN-Dekade 2021 – 2030 zur Restaurierung von Ökosystemen erheblich an Bedeutung gewinnen. Durch unsere Arbeit am Stettiner Haff im Rahmen des Programms ‚Rewilding Oder Delta’ gemeinsam mit deutschen und polnischen Partnern haben wir acht Jahre Erfahrung sammeln können, wie die Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme zum Wohle von Mensch und Natur realisiert werden kann”, kommentiert Ulrich Stöcker, Leiter Naturschutz und Biodiversität.
EU-weit sollen mindestens 25.000 km Flüsse durch die Beseitigung von Barrieren und die Wiederherstellung von Auen in frei fließende Flüsse umgewandelt werden. Schließlich soll untersucht werden, wie EU-weit Bestimmungen zur Kartierung, Bewertung und Erreichung eines guten Zustands der Ökosysteme etabliert werden können, um ihre Fähigkeit zur Erbringung von Dienstleistungen und zur Erbringung von Vorteilen wie Klimaregulierung, Wasserregulierung, Bodengesundheit und Bestäubung zu sichern.
„Mit der Positionierung der EU-Kommission greift diese zu allen Schwerpunkten der DUH-Naturschutzarbeit, nämlich einer naturverträglichen Landnutzung, lebendigen Meeren und Flüssen, aber auch der Vermittlung der Bedeutung von Ökosystemleistungen, wichtige biodiversitätspolitische Forderungen auf”, ergänzt Stöcker.