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Veröffentlicht am: Berlin

Koalitionsvertrag des Berliner Senats: Überprüfung unserer Forderungen

Ende November hat der neu gewählte Berliner Senat seinen Koalitionsvertrag vorgestellt. Diesen haben wir in den vergangenen Wochen genauestens gelesen und mit unseren Forderungen abgeglichen. Zur Erinnerung: der Senat hatte die Klimanotlage selbst ausgerufen und wir haben ihn anschließend aufgefordert eine Politik zu verfolgen, die unsere Stadt Berlin klimaneutral macht.

Im Einzelnen sehen wir unsere Forderungen wie folgt beantwortet:

Aus den unverbindlichen Klimazielen im Energiewendegesetz von Berlin verbindlichere Verpflichtungen machen.

  • es gibt in dem Abschnitt zu Klima und Energie keine einzige Verpflichtung des Senats zu Klimazielen. Positiv hervorzuheben ist jedoch im zweiten Abschnitt Bauen „das Land und seine Unternehmen “wollen sich verpflichten”, beim Neubau eine Zertifizierung nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) einzuhalten“

Die Klimaneutrale Stadt muss schon bis 2030 angestrebt werden und nicht erst 2045. Das Budget für die Einhaltung der 1,5-Grad-Grenze ist schließlich schon 2029 aufgebraucht.

  • die Klimakrise wird namentlich genannt und Berlin hätte das Potenzial Vorreiter im Bereich Klimaschutz zu werden. Jedoch verfehlen die anschließend genannten Maßnahmen das 1,5 Grad-Ziel und die Messlatte liegt nach wie vor bei 2045.

Die Klimakrise verschärft ohnehin bestehende soziale Ungerechtigkeiten, daher fordern wir einen sozialen Ausgleich, sollten Klimaschutzmaßnahmen zu sozialen Härten führen.

  • Formulierungen und konkrete Umsetzung schwammig und unklar. Es besteht ein großer Raum für Interpretations- und Ausgestaltungsaspekte, wie beispielsweise bei diesem Satz: “Klimaschutz darf nicht zur Verdrängung von Mieter*innen führen” (Anschnitt 6).

Der Klimabürger:innenrat muss gut organisiert und medial entsprechend begleitet werden. Wir wollen keine Schauveranstaltung, von der niemand etwas mitbekommt.

  • Der Klimabürger:innenrat ist erwähnt, jedoch die mediale Unterstützung nicht.

Das Abgeordnetenhaus muss die Empfehlungen des Rates anhören und dann auch politisch berücksichtigen.

  • Hierzu steht im Vertrag: “Einen Klimabürgerrat wird die Koalition unmittelbar einberufen und dessen Vorschläge im Prozess des BEK (Berliner Energie-Klimaschutzprogramm 2030) berücksichtigen.” Dies ist sehr schwammig formuliert.

Die eingeleitete Wärmewende muss weiter mit Nachdruck verfolgt werden.

  • Die Koalition wird “die Wärmewende (…) im Gebäudesektor weiter vorantreiben” (Abschnitt 6), fördert den “Austausch von Fossil beförderten Heizungen durch klimaneutralen Heizungsanlagen” (ebenfalls Abschnitt 6), “Strebt eine erneuerbare Wärmeversorgung an” (ebenfalls Abschnitt 6) und “will die Potenziale der klimaneutralen Wärme der Stadt für die Wärmeversorgung erschließen.” (ebenfalls Abschnitt 6). All diese schwammigen Formulierungen werden nicht ausreichend sein, um Berlin bis 2030 klimaneutral zu machen.

Das Mobilitätsgesetz sollte auch spürbarer angewandt werden.

  • Im Abschnitt zur Mobilität gibt es viele gute Ansätze, allerdings sind diese noch zu weit entfernt von einer echten Mobilitätswende und verfehlen daher ebenfalls das 2030er Ziel.

Die teuerste Autobahn der Republik, die A100, brauchen wir in Zeiten der eskalierenden Klimakrise definitiv auch nicht. Die Flächen könnten dagegen sehr gut für Wohnungen und Grünflächen genutzt werden.

  • der aktuelle Abschnitt der Autobahn wird trotz großer Proteste fertiggestellt und der weitere Ausbau pausiert

Wir begrüßen die vielen guten Ansätze des Senats, aber dieser bleibt in vielen Punkten zu zaghaft und vage. Es bleibt zudem abzuwarten, wie viele dieser guten Ideen umgesetzt werden.

Daher bleiben wir weiterhin dran und organisieren politischen Druck für eine 1,5-Grad-konforme Politik!