Der Wohnungsmarkt in Berlin wird seit Jahren immer teurer. Seitdem hat der Berliner Senat mehrere Instrumente eingeführt, um die Mietpreise in Berlin zu regulieren. Beispiele sind die Mietpreisbremse oder Milieuschutzgebiete. Diese Instrumente sorgen aber bis heute nicht dafür, dass sich etwas an der Situation verändert.
Ein Grund dafür ist, dass die Investoren, Spekulanten und Vermieter immer wieder Schlupflöcher finden, um die Miete weiterhin ins Unermessliche zu erhöhen.
Aktuell verwenden viele Vermieter dafür die möblierte Kurzzeitvermietung.
Dass dieses Modell unter Vermietern immer beliebter wird, zeigen aktuelle Zahlen der Senatsbauverwaltung. Bei der Untersuchung wurden die Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg und Mitte in den Blick genommen. In allen drei Bezirken überwogen im untersuchten Zeitraum die Inserate für möblierte Wohnungen auf Zeit deutlich. 70 Prozent der Angebote in Friedrichshain-Kreuzberg warben für möblierte und befristete Angebote. In Mitte lag die Zahl bei 65 Prozent, in Charlottenburg-Wilmersdorf bei 64 Prozent.
Mit dem Trick der möblierten Kurzzeitvermietung können Vermieter die Mietpreisbremse umgehen. Sie legt eigentlich fest, dass der Mietpreis bei einer Neuvermietung die ortsübliche Vergleichsmiete um nicht mehr als zehn Prozent übersteigen darf. Die Mietpreisbremse zieht aber nicht beim Wohnen auf Zeit.
Die Mietpreisbremse gilt zwar, aber eigentlich weiß keiner, wie der Mietpreis zu ermitteln ist für eine möblierte Wohnung und was dann eine angemessene Miete für eine möblierte Wohnung wäre. Das liegt daran, dass die Höhe des zulässigen Aufschlags gesetzlich nicht geregelt ist und auch nicht im Mietvertrag ausgewiesen werden muss. Die Mieter wissen meistens nicht, wie wertvoll die Möbel sind und welcher Zuschlag angemessen ist. Einige wenige Möbelstücke können schon dazu führen, dass eine Wohnung als möbliert gilt.
Bis zu 35 Euro pro Quadratmeter erhöhte Mieten sind rechtlich also derzeit möglich und ermöglichen es Vermietern, sehr hohe Preise zu verlangen. Der Grund: das Bürgerliche Gesetzbuch enthält eine Ausnahmevorschrift, die besagt, dass Mietverhältnisse zum vorübergehenden Gebrauch nicht unter die Mietpreisbremse fallen.
Untersuchungen von Immoscout zeigen, dass fast jede zweite Wohnung in Berlin als möbliert inseriert wird. So gab es vergangenes Jahr 52 Prozent mehr möblierte Wohnungen als unmöblierte auf dem Berliner Wohnungsmarkt. Hinzu kommt, dass möblierte Wohnungen in Berlin fast doppelt so teuer angeboten werden wie unmöblierte Wohnungen. Der Preisunterschied liegt laut Immoscout bei 17,70 Euro pro Quadratmeter. Berlin ist mit knapp 36,82 Euro pro Quadratmeter bei den möblierten Wohnungen im Städtevergleich absoluter Spitzenreiter.
Die möblierte Kurzzeitvermietung befindet sich rechtlich in einer Grauzone. In der Praxis wird der Begriff des „vorübergehenden Gebrauchs“ von Mietern und Vermietern bei der Vertragsschließung oft weit ausgelegt. Und: Wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter.
Es gibt aber auch einen Lichtblick in Berlin. Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf will jetzt handeln. Ein Rechtsgutachten zeigt, dass es in Milieuschutzgebieten genehmigungspflichtig ist, wenn regulärer Mietraum möbliert und auf Zeit vermietet werden soll. Antragsteller sollen künftig zusichern, dass sie die betreffenden Wohnungen ausschließlich in Form von unbefristeten, regulären Mietverhältnissen und ohne Möblierung vermieten werden. Sonst könne die Genehmigung verweigert werden.
Bestimmte Fälle werden bereits untersucht. Die Vermietung von Wohnungen, die ohne Genehmigung nur befristet oder möbliert vermietet werden, soll verboten werden.
Es ist aber mit langwierigen rechtlichen Auseinandersetzungen zu rechnen, weil eine gesetzliche Regelung auf Bundesebene fehlt.
Durch diese Tricks werden ärmere Menschen und mittlerweile auch die Mittelschicht immer mehr an ihre finanziellen Grenzen gedrängt. Doch nicht nur die immer höheren Mieten bedrohen die Existenz von ärmeren Menschen, sondern auch der Klimawandel.
Ärmere Mieter sind besonders stark von den Folgen des Klimawandels und steigenden Mieten betroffen, weil beide Herausforderungen miteinander verbunden sind und sich gegenseitig verstärken. Durch Tricks wie der möblierten Kurzzeitvermietung, müssen ärmere Menschen immer mehr in Wohnungen abwandern, die schlecht isoliert und energetisch ineffizient sind. Diese Wohnungen befinden sich häufig in städtisch benachteiligten Gebieten, wo Extremwetterereignisse wie Hitzewellen oder Überflutungen besonders stark zu spüren sind. Während sich die Temperaturen durch den Klimawandel weiter verschärfen, fehlen den Betroffenen die finanziellen Mittel, um notwendige Anpassungen wie bessere Isolierung oder Klimaanlagen zu finanzieren. Dadurch müssen viele von ihnen in schlechter ausgestattete Wohnverhältnissen ziehen, haben höhere Energiekosten und sind zusätzlichen Belastungen durch den Klimawandel ausgesetzt. Gleichzeitig werden energieeffiziente, klimagerechte Wohnungen für ärmere Mieter unerschwinglich. Außerdem sind sie durch ihre prekären Lebensverhältnisse auch höheren Gesundheitsrisiken ausgesetzt, die durch die Extremwetterlagen verstärkt werden. Darüber hinaus werden die Kosten für notwendige klimaschutzbedingte Sanierungen an die Mieter weitergegeben, was die Mieten weiter in die Höhe treibt.
Insgesamt entsteht so eine doppelte Belastung: Der Klimawandel verschlechtert die Lebensbedingungen der ärmeren Bevölkerung, während die steigenden Mietpreise ihnen kaum Spielraum lassen, sich an diese neuen Herausforderungen anzupassen. Beide Probleme verstärken sich gegenseitig und treiben ärmere Mieter in eine immer prekärere Lage, wodurch soziale Ungleichheiten immer weiter verstärkt werden.
Es muss also auch endlich auf Bundesebene ein Gesetz eingeführt werden, welches den Vermieter dazu verpflichtet, den Möblierungszuschlag klar auszuweisen und die Mietpreisbremse muss so angepasst werden, dass sie nicht mehr durch die möblierte Kurzzeitvermietung umgangen werden kann. Außerdem dürfen Renovierungen und Modernisierungen nicht nur durch den Mieter getragen werden und vor allem nicht weitergetragen werden, wenn die Renovierung, Modernisierung schon bezahlt ist.